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Praxis für Heilpädagogik und Frühförderung in Bückeburg

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Heilpädagogik und Frühförderung

Andrea Schumann und Janine Blumenthal bieten in ihrer Praxis im Herzen von Bückeburg eine heilpädagogische Beratung für Eltern an, deren Kinder von einer Entwicklungsverzögerung bedroht sind.. Ihre kompetente und empathische  Beratung bezieht die gesamte Lebenswelt des Kindes mit ein. Gemeinsam mit den Eltern möchten sie für das Kind neue Wege finden, damit es sich bestmöglich entwickeln kann. Je eher eine ganzheitliche Förderung beginnen kann, desto besser sind die Entwicklungschancen des Kindes.

Das Kind steht mit seinen individuellen Bedürfnissen im Mittelpunkt der Förderung.

Die Frühförderung ist eine heilpädagogische Maßnahme mit einem ganzheitlichen Ansatz für Kinder von 0 – 6 Jahren.

Ziel ist es: eine Behinderung frühzeitig zu erkennen und deren Folgen zu mindern oder abzuwenden. Das Kind soll neue Wege finden, um seinen Alltag zu meistern.
Die Frühförderung arbeitet beratend, diagnostisch und fördernd. Jedes Kind bekommt einen individuellen und persönlichen Förderplan

 

Leistungsangebot:

•    Diagnostik
•    Einzel- und Kleingruppenförderung
•    Elternberatung
•    Individuelle Förderung entweder in der häuslichen Umgebung des Kindes,
     in der jeweiligen Kita/Krippe und in den Räumlichkeiten der Praxis


„Spiel ist die höchste Form der Kindesentwicklung“
 

Tel.:
0173-610 79 54
05722 - 90 96 045

Heilpädagogische Praxis
für Frühförderung, Kita- und Schulbegleitung UG

Andrea Schumann, Janine Blumenthal

Wallstraße 74
31675 Bückeburg
Telefon: 05722 - 90 96 045

EMail: heilpaed-praxis@gmx.de

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Schul- und Kindergartenbegleitung

Bildungsteilhabe durch individuelle und persönliche Begleitung für Ihr Kind.

 

Ziele:

  • Durch den Einsatz einer Kita-oder Schulbegleitung soll der Besuch einer Regeleinrichtung ermöglicht werden.

  • Das Kind oder der/die Jugendliche erhält eine Unterstützung, damit der Schul-oder Kitaalltag gelingen kann.

  • Aufgaben eines Schul-oder Kitabegleiters bestehen darin, das Kind/Jugendlicher zu unterstützen und es zu befähigen, seine Stärke zu erkennen und auszubauen. Durch diese gezielte Unterstützung soll das Kind/Jugendlicher neue Fertigkeiten erlernen.
     

Service:

  • Professionelle und unverbindliche Unterstützung bei der Antragstellung.

  • Regelmäßiger Austauschzwischen Eltern, Schule und Kindergarten.

  • Fortbildungen für Kita-und Schulbegleiter.

    ​Die Kosten der Schul-oder Kitabegleitung werden vom zuständigen Sozialhilfeträger oder Jugendamt übernommen. Die Schul-oder Kitabegleitung für ein Kind müssen die Erziehungsberechtigten beim zuständigen Amt, ein Antrag auf Kostenübernahme stellen.

    „Nachhaltig Lernen kann man erst dann etwas, wenn es emotional aufgeladen ist, also Freude macht.“
    Gerald Hüther

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Das Marburger Konzentrationstraining (MKT)
Ihr Kind kann sich nur unzureichend konzentrieren, albert herum, kann nicht still sitzen und stört häufig andere Kinder - z.B. beim Hausaufgaben machen. Zudem kann Ihr Kind kaum einer Beschäftigung nachgehen bzw. diese richtig zu Ende führen. Es läuft herum, wenn der Lehrer / die Lehrerin ruhig und konzentriert arbeiten möchte und lenkt andere Kinder ab.
Dort wo Ihr Kind ist, entsteht meist Unruhe oder gar Chaos. Nur daran, wo Ihr Kind ein starkes Interesse hat, kann es sich stundenlang beschäftigen.

Das Marburger Konzentrationstraining (MKT) wurde 1994 von D. Krowatschek, Leiter des Schulpsychologischen Dienstes der Stadt Marburg veröffentlicht und seitdem erfolgreich an unruhigen und unkonzentrierten Kindern angewandt.



Kostenübernahme

 

  • Es gilt als ein möglicher Therapieansatz gerade für diese Kinder.

  • Die Förderung für Ihr Kind ist kostenfrei!
    Als Leistung der Eingliederungshilfe kann diese beim Landkreis Schaumburg beantragt werden. Wir beraten Sie und helfen Ihnen bei allen Formalitäten.

     

  • Die heilpädagogische Behandlung wird über die Eingliederungshilfe im Sozialgesetzbuch § 99 SGB IX i.V.m. § 53 SGB XII und § 102 SGB IX von den Bezirken oder über den § 35a SGB VIII durch das örtliche Jugendamt finanziert (abhängig von Alter und Diagnose).
     

  • Für eine Kostenübernahme nehmen Sie Kontakt mit dem zuständigen Jugendamt /Sozialamt auf. Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung der jeweiligen Förderungen.
     

  • Eine private Finanzierung der Heilpädagogischen Leistungen wäre ebenfalls möglich.

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